Komplettpakete

Alles aus einer Hand

Das Ladesäulen-Komplettpaket

Planung, Errichtung & Betrieb: Sichern Sie sich jetzt das Ladelösung-Komplettpaket inkl. der aktuellen Landesförderung der WTSH und sparen Sie bis zu 15.000 €.

Jetzt schnell sein: Förderprogramm nutzen und Zuschuss sichern!

Nach dem Auslaufen der landesweiten Programme, gibt es jetzt ein weiteres Förderprogramm für Ladestationen in Schleswig-Holstein. Förderträger ist hierbei die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH. Sichern Sie sich so einen Zuschuss von bis zu 15.000 € für unser Komplettpaket, wobei die Anträge hierfür schnellstmöglich eingereicht werden müssen: Das Kontingent ist begrenzt!

 

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Förderprämie!

Folgende Ladeinfrastruktur in Schleswig-Holstein wird unter anderem gefördert:

  • Die Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten sowie das Lastmanagement für mindestens drei Ladepunkte an einem Standort
  • Die Höhe der Förderung beträgt je nach Ladeleistung im Bereich bis 50 kW einen maximalen Betrag von 15.000 € (für 2 Ladepunkte). 

 

Antragsberechtigt sind:

  • Natürliche Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben (z.B. Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, Gewerbetreibende, Freiberuflerinnen und Freiberufler).
  • Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts.
  • Kommunen wenden sich bitte vor Antragstellung direkt bei uns, da vorab mit der Bewilligungsstelle (WTSH) Kontakt aufgenommen werden muss. 
     

Nicht antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen, die nicht wirtschaftlich tätig sind, sind nicht antragsberechtigt.

Um eine Förderung zu erhalten, müssen u. a. folgende Voraussetzungen erfüllt sein

  • Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein. Planung, Genehmigungsverfahren etc. gelten nicht als Beginn des Vorhabens.
  • Leasing von Ladeinfrastruktur ist nicht förderfähig.
  • Der Standort der geförderten Ladeinfrastruktur muss in Schleswig-Holstein liegen.
  • Die technischen Mindestanforderungen an die geförderte, öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur richten sich nach der Ladesäulenverordnung (LSV).
  • Die zu errichtende öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur muss den Vorgaben des Mess- und Eichrechts entsprechen oder von der zuständigen Eichbehörde freigegeben sein.
  • Die Installation sowie die Inbetriebnahme der geförderten Ladeinfrastruktur müssen durch einen qualifizierten Fachbetrieb vorgenommen werden.
  • Die Ladeinfrastruktur wird mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben.
  • Für die öffentlich zugänglichen Ladepunkte ist eine Mindestbetriebsdauer von drei Jahren sichergestellt.
Volker Schmidt Kontakt

Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie gerne unseren Vertriebsexperten für Elektromobilität an:

Volker Schmidt 

04321 202-6049



Oder schreiben Sie uns: Zum Kontaktformular

Wählen Sie zwischen unseren beiden Komplettangeboten

 

Unser Komplattangebot umfasst folgende Leistungen:

  • Unterstützung bei der Beantragung Ihrer Förderung

  • Durchführung von erforderlichen Tiefbauarbeiten

  • Lieferung der Ladetechnik inklusive Zubehör

  • Aufbau der Ladetechnik

  • Elektroarbeiten

  • Inbetriebnahme und Übergabe der Ladetechnik

  • Parkplatzkennzeichnung

  • Design-Paket

Zusätzlich sind die folgenden Leistungen bei dem Hypercharger HYC50 von alphitronic inbegriffen:

  • Bei der HYC50 inklusive: Zähleranschlusssäule

  • Bei der HYC50 inklusive: Paymentterminal

  • Zuzüglich des Netzanschlusses


Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Kontaktformular.

Nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf!

Kontaktdaten

Welches Angebot interessiert Sie?



Regionale Ladelösung für Elektrofahrzeuge

Warum mit nonoxx pro die Förderung nutzen?

Wir bieten Ihnen Full Service! Von der Planung über den Bau bis zur Inbetriebnahme und auch danach stehen wir Ihnen für den Betrieb gern weiter zur Seite.

Hier ein Überblick über unsere Leistungen im Komplettpaket:

  • Planung: Erstellung eines Standortkonzeptes
    Bedarfsanalyse und technische Beratung, Vor-Ort-Begehung des Standortes, Prüfung der Netzanschlusssituation und Erstellung eines professionellen Standortkonzeptes.
     
  • Durchführung von erforderlichen Tiefbauarbeiten
    Wir kümmern uns um Tief- und Kabelbau sowie Wiederherstellung der Flächen.
     
  • Lieferung der Ladetechnik inklusive Zubehör
    Durch unsere guten Einkaufskonditionen profitieren Sie von günstigen Preisen.
     
  • Aufbau der Ladetechnik
    Wir führen sowohl die Elektroinstallation als auch die Montage der Ladesäulen gemäß anerkannten Regeln der Technik (DIN VDE 0100-722 und VDE AR N 4100) durch.
     
  • Inbetriebnahme und Übergabe der Ladetechnik
    In diesem Zuge erhalten Sie eine umfassende Einweisung für Ihre neue Ladesäule.
     
  • Parkplatzkennzeichnung

Zusätzliche Leistungen

  • Betrieb der Ladesäulen
    Sie haben weder Zeit noch Lust sich um die Betriebsführung Ihrer Ladesäulen zu kümmern? Kein Problem, bei Bedarf bieten wir Ihnen einen umfassenden Standortpartnervertrag an, der genau an Ihre Bedürfnisse angepasst wird:

    - Optionale Stromlieferung durch nonoxx pro
    - Abrechnung aller Ladevorgänge durch nonoxx pro
    - Störungshotline 24/7 inkl. Remote-Entstörung
     
  • Design-Paket
    Jede Ladesäule kann nach Ihren Wünschen foliert werden. Außerdem kann ein individuelles Logo auf dem Display der Ladesäule angezeigt werden.
     
  • Wartung
    Wir führen die jährlich verpflichtende Wartung Ihrer Ladesäulen durch.
     
  • Vermarktung von THG-Quoten
    Sind Ihre Ladesäulen öffentlich zugänglich, erhalten Sie für jede Kilowattstunde die THG-Vergütung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermarktung!
     
  • Stromliefervertrag
    Optional bieten wir Ihnen einen Stromliefervertrag über nonoxx pro an. ​​​​​